Verjährung von Punkten in Flensburg: Tilgung und Überliegefrist

Das wichtigste in Kürze

Was ist der Sinn von Punkten in Flensburg?

Punkte in Flensburg dienen in erster Linie der Erziehung und Sanktionierung von Autofahrern. Aber auch andere Verkehrsteilnehmer die zu Fuß, mit dem Rad, Escooter oder LKW unterwegs sind, können für Vergehen im Straßenverkehr Punkte in Flensburg erhalten.

Was passiert, wenn ich Punkte in Flensburg erhalte?

Je nach dem, wie schwer der begangene Verstoß ist, drohen je begangenem Verstoß zwischen 0 und 3 Punkte in Flensburg. Wenn genug Punkte auf dem Punktekonto gesammelt wurden, droht unter anderem der Entzug der Fahrerlaubnis.

Ab wie vielen Punkten verliere ich meinen Führerschein?

Diese Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten. Grundsätzlich gilt, dass Verkehrsteilnehmer die 8 Punkte in Flensburg gesammelt haben, häufig Ihre Fahrerlaubnis verlieren werden. Mehr Informationen zum Thema Entzug der Fahrerlaubnis, erhalten Sie in diesem ausführlichen Ratgeber.

Was bedeutet Tilgung bei Punkten in Flensburg?

Wer Punkte in Flensburg gesammelt hat, bleibt zum Glück nicht ewig auf seinem Punktekonto sitzen. Je nach dem, welche Art von Verkehrsverstößen begangen wurden, greift die so genannte Tilgungsfrist. Die Tilgungsfrist ist die Zeit, nach der Eintragungen verfallen.

Aber Achtung: Seit der Reform der Flensburger Punkte im Mai 2014, gibt es eine neue, besonders strenge Regel:

Kommt innerhalb der Tilgungsfrist von Punkten ein neuer Punkt in Flensburg hinzu, wird dadurch die Tilgung der zuvor gesammelten Punkte gehemmt. Das bedeutet, dass die Tilgungsfrist der zuvor gesammelten Punkte von vorne zu laufen beginnt, wenn ein neuer Punkt hinzu kommt. Das gilt allerdings nur für Punkte, die ab Mai 2014 gesammelt wurden.

Was ist die Überliegefrist?

Man könnte meinen, dass Punkte nach Ablauf der Tilgungsfrist aus der Punktekartei in Flensburg gelöscht werden. Dies ist jedoch falsch. Auch wenn die Punkte bereits getilgt sind, werden diese noch für die Dauer von einem Jahr gespeichert und erst dann gelöscht. Diesen Zeitraum, zwischen Ablauf der Tilgungsfrist und der endgültigen Löschung der Punkte, nennt man Überliegefrist.

Innerhalb der Überliegefrist sind die Punkte aber in der Regel nur noch für den Bürger selbst oder seinen Anwalt einsehbar. Andere Verkehrsbehörden haben nur in Ausnahmefällen Zugang zu den Punkten in der Überliegefrist.

Aber auch hier gibt es eine wichtige Besonderheit: In Verbindung mit der 8 Punkte Grenze für den Entzug der Fahrerlaubnis, spielt die Überliegefrist eine ganz besondere Bedeutung. Mehr dazu, finden Sie in unserem Ratgeber zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Gut zu wissen

Punkte in Flensburg ist eigentlich nur Umgangssprache. Der Name kommt vom Sitz des Kraftfahrt-Bundesamt, dass in Flensburg sitzt. Dort werden die „Punkte“ im so genannten Fahreigungsregister (kurz FAER) eingetragen und verwaltet. Wenn man von Punkten in Flensburg spricht, so sind damit offiziell Eintragungen im Fahreignungsregister gemeint.

Wann werden meine Punkte in Flensburg getilgt und gelöscht?

Es gelten folgende Tilgungsfristen:

2 Jahre uns 6 Monate Tilgungsfrist

Gilt bei Entscheidungen wegen verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten (z. B. Handy am Steuer)

5 Jahre Tilgungsfrist

Gilt bei bei Entscheidungenwegen besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigeden Ordnungswidrigkeiten (z. B. Alkohol am Steuer) sowie bei Straftaten bei denen die Fahrerlaubnis nicht entzogen wurde

10 Jahre Tilgungsfrist

Gilt bei Straftaten, bei denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde

Die Tilgungsfrist beginnt mit dem Datum, zu dem die Entscheidung rechtskräftig wird. Die Überliegefrist beträgt ein Jahr. Mehr zur Überliegefrist erfahren Sie weiter oben im Artikel.

Wie kann ich erfahren, ob meine Punkte gelöscht wurden?

Um sicher zu gehen, dass die Punkte im Fahreignungsregister korrekt erfasst und anschließend auch wieder getilgt und gelöscht wurden, können Sie eine Auskunft aus dem Fahreigungsregister beantragen. Jeder Bürger hat das Recht, seinen Punktestand in Flensburg abzufragen. verkehr1.de hat für seine Leser einen nützlichen Service eingerichtet, der Sie bei der Abfrage Ihres Punktekontos unterstützt.