Ab wie vielen Punkten in Flensburg verliere ich meinen Führerschein?
Viel zu schnell unterwegs, über Rot gefahren, mit dem Handy am Steuer erwischt: Wer schwere Verkehrsverstöße begeht, füllt mit der Zeit sein Punktekonto in Flensburg. Irgendwann folgt die bange Frage: Wie lange geht das eigentlich gut und wann ist der Führerschein endgültig weg? Alles, was Autofahrer zu diesem Thema wissen müssen.
So hat sich das Punktesystem 2014 verändert
Viele werden sich daran erinnern, wie das Ganze noch vor einigen Jahren geregelt war: Wer 18 Punkte im Zentralregister angehäuft hatte, der musste fortan auf seine Fahrerlaubnis verzichten. Dies hat sich allerdings grundlegend geändert. 2014 wurde das Punktesystem in Deutschland drastisch reformiert. Unterm Strich führt das dazu, dass Autofahrer ihren Führerschein heute rechnerisch wesentlich schneller verlieren – nämlich bei weit weniger Punkten.
Allerdings hat sich mit der durchgeführten Reform auch die Skalierung geändert: Denn heute gibt es Punkte nur noch für verhältnismäßig schwere Verkehrsverstöße und es werden dabei auch weniger Punkte vergeben. Zudem wird unterschieden zwischen schweren Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Verkehr. Der Verkehrssünder bekommt seitdem im neuen sogenannten Fahreignungsregister zwischen einem und drei Punkten für seinen Verstoß – wie viele genau ist abhängig von der Schwere.
So viele Punkte dürfen Sie in Flensburg haben
Wie viele Punkte dürfen Autofahrer heute ansammeln? Die kurze Antwort lautet: acht. Das sind zehn Punkte weniger als noch vor 2014 und somit ist der Führerschein rein rechnerisch auch schneller weg. Allerdings hat die Reform für Autofahrer auch Vorteile. Während es damals noch möglich war, für einen einzigen Verstoß bis zu sieben Punkte zu kassieren, sind es heute maximal drei Punkte. Außerdem ist die Schwelle für Punkte deutlich nach oben gesetzt worden, sprich: Autofahrer bekommen heute erst für deutlich schwerwiegendere Verstöße Punkte.
Unterm Strich halten sich die Maßnahmen nach der Reform also etwa die Waage.
Ab so vielen Punkten drohen ernste Konsequenzen
Wer glaubt, dass er solange unbehelligt Punkte in Flensburg anhäufen kann, bis er seinen Führerschein verliert, irrt. Dies ist lediglich der letzte Schritt – schon unterhalb der Acht-Punkte-Marke drohen drastische Maßnahmen, die Autofahrer empfindlich treffen.
- Bei einem bis drei Punkten in Flensburg sind zunächst keine ergänzenden Maßnahmen vorgesehen. Diese beginnen erst ab vier Punkten.
- Ab vier oder fünf Punkten werden Autofahrer kostenpflichtig ermahnt. Zudem erhalten sie den Hinweis, freiwillig an einem entsprechenden Fahreignungsseminar teilzunehmen. Dies bietet ihnen die Möglichkeit, einen Punkte abzubauen. Dabei gilt: Mehr als ein Punkt alle fünf Jahre ist nicht drin.
- Wer sechs oder sieben Punkte angehäuft hat, bekommt eine zweite, ebenfalls kostenpflichtige Verwarnung. Auch hier wird auf das Seminar hingewiesen, allerdings besteht nicht mehr die Möglichkeit, Punkte auch abzubauen.
- Ab dem achten Punkt ist endgültig Schluss: Der Führerschein wird offiziell eingezogen, außerdem wird eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten verhängt. Wenn diese Frist verstrichen ist, kann der betroffene Autofahrer beantragen, dass seine Fahrerlaubnis erneut erteilt wird. Dabei kann die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einer MPU zur Auflage machen. Im sogenannten Medizinisch psychologische Gutachten, oftmals auch „Idiotentest“ genannt, wird intensiv geprüft, ob die Betroffenen wieder dazu geeignet sind, ins Auto zu steigen. Weil der Test eine hohe Durchfallquote hat, bieten zahlreiche Anbieter Vorbereitungskurse für die MPU an.
Führerschein verlieren: Fahrverbot ist nicht gleich Fahrverbot
Generell wird beim Entzug des Führerscheins zwischen zwei Varianten unterschieden:
Ein Fahrverbot ist eine Sanktion, die zeitlich befristet ist. Sie dauert maximal drei Monate. Für diesen Zeitraum müssen betroffene Autofahrer ihren Führerschein dann abgeben. Sie dürfen währenddessen kein Kraftfahrzeug mehr führen. Und es ist auch nicht ratsam, es trotzdem zu tun – denn wer erwischt wird, den erwarten hohe Strafen. Wichtig zu wissen: Die Fahrerlaubnis wird bei dieser Form des Verbots nicht aufgehoben, sondern sie ruht lediglich. Im Anschluss erhält der Autofahrer seinen Führerschein zurück.
Der richtige Führerscheinentzug hingegen bedeutet, dass die Fahrerlaubnis komplett entwertet wird. Das heißt: Wird der Betroffene nicht von selbst tätig, darf er auch nicht wieder fahren. Nach Ablauf der Sperrfrist kann er jedoch die Wiedererteilung beantragen. An diese können jedoch unterschiedliche Bedingungen geknüpft werden.
Häufig gestellte Fragen
Um entsprechende Sanktionen zu verhängen, muss die zuständige Behörde stets die Maßnahmenstufen einhalten. Versäumt das Amt es zum Beispiel, rechtzeitig eine Verwarnung zu versenden, bevor der betroffene Autofahrer acht Punkte erreicht hat, ist der Führerscheinentzug nicht rechtmäßig. Im Zweifel muss sogar der Punktestand wieder gesenkt werden.
Die maximale Punktzahl liegt bei acht Punkten.
Wer einen bis drei Punkte in Flensburg hat, braucht nichts zu befürchten – ihm drohen zunächst keinerlei Konsequenzen. Am dem vierten oder dem fünften Punkt droht die erste kostenpflichtige Ermahnung, ab dem sechsten eine offizielle Verwarnung.
Wer acht Punkte in Flensburg angesammelt hat, verliert seinen Führerschein dauerhaft. Somit ist es möglich, sieben Punkte zu sammeln, ohne den Führerschein zu verlieren.
So kontrollieren Sie, wie viele Punkte Sie in Flensburg haben
Sollten Sie den Überblick verloren haben, besteht die Möglichkeit, ihre Punkte in Flensburg abzufragen. Dies geschieht mithilfe einer Punkteabfrage beim dem Kraftfahrt-Bundesamt. Dazu können Sie zum Beispiel beim Kraftfart-Bundesamt in Flensburg persönlich erscheinen und direkt vor Ort eine Punkteauskunft einholen.
Wenn Sie nicht in der nähe von Flensburg wohnen, dann können Sie mit unserer praktischen Online-Auskunft eine Auskunft bestellen.