Punkte in Flensburg abbauen
Warten oder aktiv werden? Punkte in Flensburg abbauen
Wer im Straßenverkehr nicht aufpasst, hat schnell Punkte auf dem Konto. Die Verkehrssünderkartei in Flensburg vermerkt die Regelverstöße. Besonders in den 30er-Zonen kann es schnell zu einer überhöhten Geschwindigkeiten kommen, das Überfahren einer roten Ampel ist ebenfalls ein Klassiker. Nach gewissen Fristen verjähren die Punkte zwar wieder, der Fahrer kann aber auch aktiv für einen Nachlass sorgen.
Wer sich Punkte eingehandelt hat, sollte im Straßenverkehr in Zukunft besonders wachsam sein. Denn sind es mehr als acht Punkte, wird der Führerschein eingezogen. Den bekommt der Verkehrssünder erst zurück, wenn er die medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU, absolviert hat. Das kann aber ins Geld gehen, Vorbereitungskurse sind zu absolvieren und die Prüfung selbst ist auch nicht umsonst. Die Kosten summieren sich im allgemeinen auf über 1 000 Euro, und der Erfolg ist nicht garantiert. Vielmehr fällt eine große Anzahl der Teilnehmer bei der nervenaufreibenden Untersuchung durch.
Bleiben die Punkte unter acht, verjähren sie auch irgendwann. Dies dauert aber mehrere Jahre und ist für viele Betroffene eine ständige Geduldsprobe. Wer bereits mehrere Punkte in Flensburg ansammeln konnte, hat aber auch die Möglichkeit, sein Konto durch Eigeninitiative zu verringern. Das Fahreignungsseminar (FES) ist die richtige Alternative für Ungeduldige. Es sollte aber rechtzeitig durchgeführt werden, denn auch hier gibt es bestimmte Bedingungen.
Denn es dürfen höchstens fünf Punkte in der Flensburger Kartei vermerkt sein, wenn ein Seminar die Anzahl reduzieren soll. Und die freiwillige Teilnahme bringt nur eine Entlastung von einem Punkt. Zudem kann das Eignungsseminar in einem Zeitraum von fünf Jahren nur einmal besucht werden.
Die Verjährungsfristen in Flensburg
Abhängig von der Schwere der Verstöße verfallen die Punkte nach einigen Jahren. Zweieinhalb, fünf und zehn Jahre sind die Tilgungsfristen. Bei einer einfachen Ordnungswidrigkeit bleibt der Eintrag für zweieinhalb Jahre in der Kartei, fünf Jahre gelten bei einer groben Ordnungswidrigkeit einschließlich Fahrverbot und bei Straftaten ohne Führerscheinentzug. Hat sich der Verkehrsteilnehmer einer Straftat schuldig gemacht, für die zusätzlich sein Führerschein eingezogen wurde, sind es zehn Jahre.
Maßnahmen und Konsequenzen
Aber es bleibt nicht nur bei Einträgen in das Register. Ermahnungen oder Verwarnungen sind zusätzlich vorgesehen, um dem Fahrer sein Fehlverhalten deutlich zu machen. Kommen nicht mehr als drei Punkte zusammen, wird der Inhaber des Führerscheins nur vorgemerkt. Bei vier oder fünf Punkten schickt die Behörde eine mit Kosten verbundene Ermahnung. Und sie informiert über die Möglichkeit, die Punkte abzubauen, wenn der Verkehrsteilnehmer freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht.
Bei sechs oder sieben Punkten reagiert Flensburg auf dieselbe Weise. Nur ist nun die 5-Punkte-Grenze überschritten, und der Fahrer kann die Punkte nicht mehr durch seine Initiative abbauen. Bei acht Punkten wird ihm der Führerschein entzogen.
Wie kommen die Punkte ins Register?
Maximal drei Punkte werden ins Verkehrsregister eingetragen, wenn der Fahrer sich ein Fehlverhalten hat zu Schulden kommen lassen. Meist geht es um die Sicherheit im Verkehr, und man unterteilt die Verstöße in drei übersichtliche Kategorien.
Ein Punkt wird in der Kartei vermerkt, wenn im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Die Behörden vergeben zwei Punkte bei einer groben Ordnungswidrigkeit, die zusätzlich ein Fahrverbot zur Folge hat. Bei einer Straftat sind sogar drei Punkte fällig, und die Fahrerlaubnis wird eingezogen.
Ordnungswidrigkeiten sind Vergehen minderer Natur. Wer etwa das Abblendlicht nicht einschaltet, obwohl die Wetterverhältnisse die Sicht einschränken, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Oder wer zwischen 80 und 100 km/h mit zu geringem Sicherheitsabstand unterwegs ist, bekommt ebenfalls einen Punkt.
Fährt der Verkehrsteilnehmer in einer Rotphase über die Ampel, die schon länger als eine Sekunde andauert, begeht er eine grobe Ordnungswidrigkeit. Gleiches gilt für das Überholen in einer unübersichtlichen Verkehrssituation mit einer Gefährdung anderer oder mit Sachbeschädigung. Mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut sind ebenfalls grob ordnungswidrig, auch wenn keine Gefährdung vorliegt.
Zu den Straftaten zählt die Unfallflucht. Auch eine fahrlässige Körperverletzung oder gar Tötung gehört in diese dritte Abteilung. Gleiches gilt für eine Gefährdung des Verkehrs, die unter Alkoholgenuss oder Drogeneinfluss herbeigeführt wird.
Die richtige Taktik
Der betroffene Verkehrsteilnehmer sollte also nicht erst auf die Ermahnung warten, die er ab vier Punkten automatisch bekommt. Besser ist es, den Punktstand vorher abzufragen, und bereits bei einem oder drei Punkten aktiv zu werden. Das Eignungsseminar kann eben nur einmal in fünf Jahren durchgeführt werden, da ist es besser, frühzeitig mit dem Punkteabbau zu beginnen. Und ab sechs Punkten hilft sowieso nur noch warten. Die minimale Verjährungsfrist beträgt zweieinhalb Jahre, die der Fahrer dann nur noch über sich ergehen lassen kann. Wenn irgend möglich, sollte er keine zusätzlichen Punkte mehr ansammeln.
Das Fahreignungsseminar zum Punkteabbau: Ablauf, Dauer, Kosten
Für die Teilnahme an einem FES gibt es mehrere Möglichkeiten. Die örtliche Fahrschule bieten entsprechende Seminare an, aber auch der TÜV und die DEKRA gehören zu den Anbietern der Weiterbildungen. Zwei Komponenten sind enthalten, eine verkehrspädagogische und eine verkehrspsychologische. Der Teilnehmer kann den ersten Teil auf Wunsch allein, aber auch in der Gruppe absolvieren. Höchstens sechs Personen sind für den Gruppenunterricht vorgesehen. Das verkehrspolitische Seminar erfolgt aber immer als eine Einzelmaßnahme, die ein anerkannter Verkehrspsychologe durchführt.
Der verkehrspädagogische Teil besteht aus zwei Modulen. Sie dauern jeweils 90 Minuten, die Inhalte beziehen sich in den meisten Fällen auf die Verstöße, die von den Teilnehmern begangen wurden. Themen sind etwa die Verkehrsregeln und ihr Sinn für die Autofahrer oder welche Risiken bei der Überschreitung von Regeln bestehen. Ziel ist ein verbessertes Bewusstsein für Gefahren bei den Teilnehmern, außerdem bespricht der Kursleiter Verhaltensalternativen.
Der Autoverkehr und seine Psychologie
In diesem Seminarteil – als Einzelmaßnahme – kommt es zu einer Analyse des bisherigen Verhaltens des Fahrers. Das Zeil besteht darin, sein Fahrverhalten unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit zu verbessern. Der Verkehrspsychologe bietet Alternativen an, um das riskante Verhalten zu korrigieren. Die erarbeiteten Strategien sind anschließend im Alltag zu erproben. Die zwei Einzelsitzungen dauern je 75 Minuten, sie werden mit einem Abstand von wenigstens drei Wochen durchgeführt.
Hat der Teilnehmer beide Maßnahmen erfolgreich absolviert, bekommt er eine Teilnahme-Bescheinigung, unterschrieben vom Fahrlehrer und vom Verkehrspsychologen. Spätestens nach zwei Wochen legt er das Dokument der Fahrerlaubnis-Behörde vor, und sein Punktestand wird um einen Zähler gemindert.
Die Kosten für den Punktabbau
Das Eignungsseminar ist nicht eben preisgünstig. Der verkehrspolitische Teil kostet zwischen 250 und 350 Euro, der Verkehrspsychologe ist mit 240 bis 300 Euro zufrieden. Insgesamt muss der Fahrer also mit etwa 650 Euro rechnen. Wenn er die Verkehrspädagogik (Teil 1) nicht als Einzelperson, sondern in einer Gruppe absolviert, kann er ungefähr 100 Euro einsparen.
Punkte während der Probezeit abbauen?
Befindet sich der Fahranfänger noch in seiner Probezeit, kann er bei bestimmten Verstößen zu Aufbauseminaren verpflichtet werden. Diese Kurse sollen den Fahranfänger allerdings nur zusätzlich ausbilden und seine Fahrsicherheit verbessern. Es besteht keine Möglichkeit, die Teilnahme auf den Punktstand in Flensburg anzurechnen. Punkte werden mit den Aufbauseminaren nicht abgebaut.