Punkte in Flensburg verkaufen
Die rote Ampel übersehen, den Gurt nicht angelegt – Verkehrsverstöße sind schnell passiert, oftmals ist das Ganze ein Versehen. Umso ärgerlicher, wenn es dafür dann Punkte in Flensburg gibt. Was viele nicht wissen: Um etwa einem drohenden Fahrverbot zu entgehen, gibt es Möglichkeiten, die Punkte wieder loszuwerden – nicht alle sind jedoch legal. eine Möglichkeit ist: Punkte in Flensburg verkaufen. Alle Fakten, die Sie zu diesem Thema wissen müssen.
Punkte verkaufen: Ist das eigentlich legal?
Es klingt zu schön, um wahr zu sein: Statt den Führerschein endgültig zu verlieren und fortan auf das Auto verzichten zu müssen, übertragen Sie Ihre Punkte einfach jemand anderes. Ganz klar: Der Deal ist mit Kosten für Sie verbunden – dennoch handelt es sich um ein interessantes Geschäft, oder? Nur: Ist der Handel mit Punkten aus der Verkehrssünder-Kartei überhaupt möglich? Und noch viel wichtiger: Ist das Ganze legal?
So funktioniert der Handel mit Punkten
Wenn es um Verkehrsvergehen geht, sind die Ordnungshüter gnadenlos. Sie ahnden alle Verstöße, ohne Wenn und Aber. Gemäß des Bußgeldkataloges zählen auch die ungeliebten Punkte in Flensburg zu den möglichen Sanktionen. Manch einer schmiedet dann den Plan, seine Punkte an einen Dritten abzugeben, ihm quasi seine Punkte zu übertragen. Oftmals muss man dafür sehr viel Geld in die Hand nehmen.
Es gibt eine Reihe an Vorgehensweise, um seine Punkte wieder loszuwerden. Dabei ist das Prinzip dahinter im Kern stets dasselbe. Ein unbeteiligter, völlig unschuldiger Dritter verständigt sich dafür mit dem eigentlichen Verkehrssünder darauf, dass er die Schuld auf sich nimmt. Dazu meldet er sich bei der Bußgeldstelle und gibt einen Verkehrsverstoß zu, den er nie begangen hat. Er füllt dann auch den Anhörungsbogen der Behörde aus und versichert schriftlich, dass er zur Zeit des Unfalls am Steuer gesessen hat. Voraussetzung dafür: Der Strohmann sollte in etwa im selben Alter sein wie der tatsächliche Fahrzeugführer, außerdem sollten die beiden eine gewisse Ähnlichkeit besitzen.
Sofern der Betrug nicht auffällt, bekommt der eigentlich unschuldige Dritte dann den Bußgeldbescheid. Damit verbunden sind dann auch die Punkte in Flensburg – vorausgesetzt, das zu zahlende Bußgeld liegt bei 60 Euro oder mehr. Das vormals eingeleitete Verfahren gegen den echten Fahrer wird daraufhin eingestellt. Sein Punktekonto wird nicht in Mitleidenschaft gezogen und er muss auch nichts bezahlen – zumindest nicht offiziell. Tatsächlich zahlt er dem Strohmann die Kosten des Bußgelds (und in der Regel noch einiges mehr).
Wichtig zu wissen: Die Vorgehensweise klappt nur, solange die Punkte nicht bereits verbucht sind. Punkte, die in Flensburg bereits offiziell angesammelt worden sind, lassen sich auf diese Weise nicht wieder entfernen.
Wer sich für den Punktetausch eignet
Wer seine Punkte verkaufen will, muss zunächst jemanden finden, der sich auf den riskanten Handel einlässt. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten:
Punkte im Bekanntenkreis loswerden
Experten zufolge ist dieser Weg äußerst populär. Weil das Risiko, erwischt zu werden, in diesem Fall nicht sonderlich hoch ist, wird geschätzt, dass die Dunkelziffer enorm sein dürfte. Wenn die äußerliche Ähnlichkeit zwischen Fahrer und Strohmann gegeben ist, wird in der Regel nicht weiter geprüft. Allerdings findet sich im privaten Umfeld nicht immer jemand, der sich auch auf einen solchen Handel einlässt. Selbst, wenn viel Geld im Spiel ist, werden viele das Geschäft ablehnen. In diesem Fall kommen oftmals wenig vertrauenswürdige Agenturen ins Spiel.
Punkte im Internet abgeben
Ebenfalls nicht erlaubt sind Dienstleister, die im Internet versprechen, die Punkte schnell verschwinden zu lassen. Autofahrern wird die Möglichkeit geboten, ihre drohenden Punkte in Flensburg an Unbekannte abzutreten. Dazu suchen die dubiosen Agenturen mithilfe des Anhörungsbogens nach passenden Kandidaten in ihrer Kartei oder man findet sich auf entsprechenden Portalen. Oftmals handelt es sich dabei um Personen, die gar kein Auto besitzen und den Punktehandel als zusätzlichen Verdienst betreiben.
So erschweren die Behörden den Punktehandel
Bei alledem müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass der Punktehandel mit einem gewissen Risiko verbunden ist – und die Behörden sind bemüht, der Sache einen Riegel vorzuschieben. So hat das Kraftfahrtbundesamt immer wieder Verfahren gegen entsprechende Punktehändler angestoßen, um ihnen das Handwerk zu legen. Gerade, wenn der Job wegen eines Fahrverbots in Gefahr ist, werden viele Betroffene von schierer Verzweiflung getrieben. Doch aus den vorgenannten Gründen sollten Sie sich gut überlegen, ob der Handel mit Punkten der richtige Weg ist.
So viel kostet der Punktehandel
Die Honorare, die für den Handel mit Punkten gezahlt werden, sind üppig. Die Kosten schwanken pro Punkt zwischen etwa 200 und 1.000 Euro – je nachdem, auf welchem Weg versucht wird, sich des Punktes zu entledigen.
Die legale Alternative: Fahreignungsseminar
Wer nicht mehr als fünf Punkte in Flensburg angesammelt hat, kann mithilfe eines sogenannten Fahreignungsseminars einen Punkt dauerhaft loswerden. Viele Fahrschulen bieten diese Seminare an. Kostenpunkt: rund 200 Euro. Auf diese Weise können Verkehrssünder ihren Punktestand legal reduzieren. Dies ist der saubere Weg, sich eines Punktes zu entledigen. Und das Beste daran: Sie können auch weiterhin ruhig schlafen.
FAQ zum Thema Punkte verkaufen
Eindeutig nein. Der Handel mit Punkten in der Verkehrssünderkartei ist generell illegal. Dabei machen sich alle Beteiligten strafbar – also sowohl derjenige, der die Punkte gegen Geld abgibt, als auch derjenige, der sie auf sich nimmt.
Wer mit seinen Punkten handelt, wird strafrechtlich verfolgt. Der Punktehandel erfüllt den Tatbestand der falschen Verdächtigung. Die Strafen sind nicht ohne: Sie bekommen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Ja, aber nur bis zu einem gewissen Grad. Sie dürfen nicht mehr als fünf Punkte auf Ihrem Konto haben. Dann ist es Ihnen möglich, durch den Besuch eines Fahreignungsseminars einen Punkt abzubauen. Wichtig: Dies klappt nicht, wenn Sie in den vergangenen fünf Jahren bereits ein solches Seminar absolviert haben.
Seit der Gesetzesreform 2014 reichen acht Punkte bis zum endgültigen Führerscheinverlust. Das sind zehn weniger als zuvor –dafür werden Verstöße aber auch mit weit weniger Punkten sanktioniert.
Hier eine Übersicht über die häufigsten Verstöße. Sie bekommen Punkte für:
– Park- und Halteverstöße,
– zu schnelles Fahren,
– die Nutzung des Handys am Steuer,
– jede Art von Rotlichtverstößen sowie
– das Nichteinhalten des Abstandes zum Vordermann.